Anders als bei anderen Tatbeständen, die eine Bereicherungsabsicht fordern, etwa die Betrugsdelikte, erfordert die Hehlerei weder Stoffgleichheit noch Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils.
de.wikipedia.org Blosse Vermögensschädigung ohne Bereicherungsabsicht ist kein Betrug, sondern eine arglistige Vermögensschädigung (Art. 151).
de.wikipedia.org Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt.
de.wikipedia.org Voraussetzung ist eine Täuschung zum Zweck der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (kausale Täuschung), jedoch ist weder eine Bereicherungsabsicht des Täuschenden noch eine Schädigung des Vermögens des Getäuschten erforderlich.
de.wikipedia.org Stellt das Tatobjekt ein Gut dar, mit dem nicht legal gehandelt werden kann, etwa Rauschgift, wird zur Ermittlung der Bereicherungsabsicht auf den üblichen Schwarzmarktpreis abgestellt.
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