Vielmehr erfordert das Gebrauchsmuster nun dieselbe Erfindungshöhe wie das Patent, da durch das genannte Urteil der erforderliche erfinderische Schritt mit der erfinderischen Tätigkeit des Patents gleichgesetzt wurde.
de.wikipedia.org 1 GebrMG fordert für die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmustergegenstands, dass es sich hierbei um eine Erfindung handelt, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht ("Erfindungshöhe" aufweist) und gewerblich anwendbar ist.
de.wikipedia.org Hiermit konnte er sich für seine Erfindung wenigstens einen Gebrauchsmusterschutz sichern, falls das Patent später – etwa wegen mangelnder Erfindungshöhe – vernichtet werden sollte.
de.wikipedia.org Die Patentfähigkeit ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die Erfindung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (keine "Erfindungshöhe" aufweist), § 1 Abs.
de.wikipedia.org Auch wenn die Bogenform der Knackpunkt der Erfindung ist, weist sie als mathematischen Kurve, der logarithmischen Spirale, nicht die notwendige Erfindungshöhe auf.
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