Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Erstprämie“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die E̱rst·prä·mie

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Deckungszusage ist eine Zusage des Versicherers, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorläufige Deckung gewährt.
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Ein typischer Vorvertrag ist die Deckungszusage des Versicherers, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorläufige Deckung gewährt.
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Vorläufige Deckung ist im Versicherungswesen eine Deckung, die vom Versicherer bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer zugesagt wird.
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Als Nichteinlösung bezeichnet man im Versicherungswesen die Rechtsfolgen aus dem Verzug des Versicherungsnehmers bei Zahlung einer Erstprämie.
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Sie ist eine Zusage des Versicherers, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorläufige Deckung gewährt.
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Meistens werden getrennte Listen für Erstprämien, Policenprämien, Stornoprämien und Folgeprämien erstellt.
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