- Bundesländer nennt man in der juristischen Fachsprache die „Länder“ in Deutschland, die zusammen mit anderen einen Bundesstaat bilden. Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sind größtenteils nach 1945 entstanden.Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 gehörten elf Länder zur Bundesrepublik (vgl. dazu unter „Bundesrepublik“). Sie wurden aus den ehemals westlichen Besatzungszonen gebildet. Die sowjetische Besatzungszone, aus der später die DDR entstand, bildete fünf Länder. Diese werden oft als neue Bundesländer bezeichnet; manchmal meint man damit auch das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR. Heute gehören 16 Bundesländer zu Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Unter den Bundesländern sind Bremen, Berlin und Hamburg jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt; das Land Bremen besteht aus zwei Städten: Bremen und Bremerhaven. Die anderen deutschen Bundesländer haben weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten, nämlich Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Kommunalverbände sowie Gemeinden als kleinste selbstständige Einheiten. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, eine eigene Geschichte, eine eigene Regierung und ein Parlament, den Landtag. Die einzelnen Länder regieren weitgehend selbstständig, müssen sich aber in fast allen Beschlüssen mit dem Bund einigen. Bestimmte Bereiche, wie Außenpolitik oder Verteidigung, hingegen werden auf nationaler Ebene geregelt. Darüber hinaus sind alle Länder im Bundesrat vertreten. Dieser stimmt Gesetzesentwürfen von Bundesregierung und Bundestag zu.
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