Die meisten Verträge kommen schon durch die erklärte Willensübereinstimmung der Parteien zustande (Konsensualverträge), aber es gibt auch Realverträge, die zusätzlich eine tatsächliche Leistung einer Partei erfordern (z. B. Leihvertrag, Verwahrungsvertrag).
de.wikipedia.org Bei der regelmäßigen Verwahrung hat der Verwahrer bei Beendigung des Verwahrungsvertrages denselben Gegenstand zurückzugeben.
de.wikipedia.org Der Verwahrungsvertrag ist wie die Leihe ein unvollkommener zweiseitiger Vertrag, weil der Rückgabeanspruch des Hinterlegers die Hauptleistungspflicht darstellt.
de.wikipedia.org Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen bei eigenmächtig oder arglistig entzogenen (z. B. Diebstahl, Betrug), entlehnten (Leihe) und in Verwahrung (Verwahrungsvertrag) oder in Bestand genommenen (Bestandvertrag: Miete, Pacht) Sachen.
de.wikipedia.org Der Verwahrungsvertrag kam nicht allein durch förmliche Vereinbarung zustande, sondern erforderte zudem die Übergabe der Sache (Realkontrakt).
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