Im Gegensatz zum Anspruch des Absolutismus war der moderne Staat der Rheinbundzeit nicht mehr patrimonialer Eigenbesitz des Herrschers, sondern ein eigenes Rechtssubjekt neben dem Fürsten.
de.wikipedia.org Die Kreisämter wurden zwar reorganisiert, die Grundherrschaften erhielten jedoch nicht das Privileg der patrimonialen Gerichtsbarkeit und das der Erhebung von Steuern zurück.
de.wikipedia.org Das Grundeigentum der ehemaligen Landesherren ging nicht auf die neuen Mittelstaaten über, sondern blieb als Patrimonial- oder Privateigentum bei den ehemaligen Landesherren.
de.wikipedia.org Dazu zählten Aufenthaltsfreiheit, Familienautonomie, bevorzugter Gerichtsstand, eigene Ortspolizei, Patrimonial- und Forstgerichtsbarkeit, Patronatsrechte sowie die Freistellung von der Wehrpflicht.
de.wikipedia.org Während im historischen, patrimonialen Klientelismus ein Patron einem Klienten ein knappes Gut wie Sicherheit, Vieh, Land, Wasser u. ä.
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