- ■ -ausrüstung, -auto, -beauftragter, -bekleidung, -besoldung, -bestände, -dienst, -depot, -einsatz, -fachschule, -gelände, -hochschule, -krankenhaus, -lazarett, -lieder, -mandat, -mütze, -orchester, -offizier, -reform, -schrank, -soldat(in), -uniform, -universität, -verband, -verwaltung, -zelt
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- Bundeswehr nennt man die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (vgl. das Stichwort). Die Bundeswehr wurde nach dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO (1955) aufgestellt und verfügte bald über circa eine halbe Million Soldaten. Als Folge einer wachsenden Zahl von Kriegsdienstverweigerern wurde sie nach der Wiedervereinigung geografisch zwar ausgedehnt, aber in der Truppenstärke drastisch reduziert. Heute umfasst sie nur noch rund 250000 Soldaten (Stand von 2010), darunter Berufs- und Zeitsoldaten, Grundwehrdienstleistende und freiwillig länger Wehrdienstleistende. Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, kann ersatzweise Zivildienst leisten. Zivildienstleistende, auch „Zivi“ genannt, werden überwiegend im sozialen Bereich eingesetzt.
Die Bundeswehr ist untergliedert in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine; daneben gibt es militärische (z.B. den zentralen Sanitätsdienst) und zivile (z.B. die Bundeswehrverwaltung) Organisationsbereiche. Die Bundeswehr ist an der Werteordnung des demokratischen Rechtsstaats ausgerichtet. Sie untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, was den Vorrang der Politik gegenüber dem Militär sicherstellt. Frauen waren laut Grundgesetz zunächst von sämtlichen militärischen Aufgabenbereichen ausgeschlossen. Im Jahre 1975 gab es eine erste Änderung insofern, als Frauen als Sanitätsoffiziere (Ärztinnen, Apothekerinnen) eingestellt werden durften. Im Jahre 1988 standen den Frauen alle Laufbahnen im Sanitäts- und Militärmusikdienst offen, wozu es 1991 einige Erweiterungen gab. Aber erst seit dem Januar 2001 sind (nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichstellung) in Deutschland alle Laufbahnen für Frauen uneingeschränkt geöffnet. Hierzu war eine Verfassungsänderung erforderlich; die Umsetzung erfolgte 2005 durch ein entsprechendes Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht der Umstand, dass gleichwohl die allgemeine Wehrpflicht nur für Männer gilt, nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Gleichberechtigung des entsprechenden Artikels des Grundgesetzes (vgl. das Stichwort). Angesichts einer niedrigen Einberufungsquote der Männer eines Jahrgangs wurden Diskussionen dazu geführt, dass eine Wehrgerechtigkeit kaum noch gewährleistet sei. Am 19. Mai 2010 hat die Bundesregierung zunächst beschlossen (und durchgeführt), an der Wehrpflicht festzuhalten, aber die Dienstzeit für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende um drei Monate zu verkürzen, sodass sie nur noch sechs Monate umfasst. Anschließend wurde (mit Beschluss vom 09.12.2010) die Wehrpflicht sogar zum 01.07.2011 ganz ausgesetzt; geplant ist auch eine drastische Verringerung der Truppenstärke. -
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