Allgemein ist in öffentlichen Registern wie Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Güterrechtsregister eine uneingeschränkte Einsichtnahme durch Interessierte in die vorhandenen Eintragungen und Löschungen zulässig.
de.wikipedia.org Im Registerrecht ist für Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Güterrechtsregister und Grundbuch vorgesehen, dass die Registergerichte neben dem Antragsprinzip auch eigene Amtsermittlungen aufzunehmen haben, um die Richtigkeit der registerlichen Eintragungen zu gewährleisten.
de.wikipedia.org Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt.
de.wikipedia.org Außerdem wird das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister hier geführt.
de.wikipedia.org Es ist zuständig für Vollstreckungssachen und führt das Vereins- und Güterrechtsregister.
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