Im Gebührengesetz 1957 sind zahlreiche weitere Ausnahmen für spezielle Gebührenbefreiungen vorgesehen (z. B. bei Rechtsgeschäften nach § 35 GebG und weiteren Bestimmungen z. B. in § 33 GebG).
de.wikipedia.org Gleichzeitig trat eine umfassende Gebührenbefreiung für Zweitgeräte in Kraft.
de.wikipedia.org Der Entwurf sehe unter anderem Gelder für eine Gebührenbefreiung (die Verwendung dazu ist von den Ländern abhängig) sowie Änderungen beim Betreuungsschlüssel und in der Sprachförderung vor.
de.wikipedia.org Der dritte Abschnitt regelte die notwendigen Bestandteile und Merkmale des Gebührenerhebungs- und Beitreibungsverfahrens, wie die Begriffe des Gebührengläubigers, Gebührenschuldners, Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit und Beitreibung, sowie Niederschlagung, Erlass, Gebührenbefreiung und Verjährung.
de.wikipedia.org Die alte Gesellschaft war zu einem kleinen Teil (1,8 %) in Privatbesitz, weswegen einige Steuer- und Gebührenbefreiungen nicht ausgenützt werden konnten.
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