Die Firma einer Kollektivgesellschaft musste nach Art. 947 OR zwingend den Familiennamen von mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter sowie einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet (Beispiele: & Co., & Cie., & Partner), enthalten.
de.wikipedia.org Schuldner dieses Anspruchs ist die Gesellschaft; die verbleibenden Gesellschafter haften für diesen ausnahmsweise persönlich, obwohl die Gesellschaftsverbindlichkeit aus dem Gesellschaftsverhältnis resultiert.
de.wikipedia.org Die Verwendung eines Zusatzes, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, ist unzulässig (Art. 945 Abs.
de.wikipedia.org Ohne weitere Vereinbarung hat die stille Gesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und weniger den eines Gesellschaftsverhältnisses im engeren Sinne.
de.wikipedia.org Als Sozialanspruch bezeichnet man im deutschen Gesellschaftsrecht einen Anspruch einer Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter, soweit dieser auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht.
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