In der Rechtswissenschaft werden als Imponderabilien unwägbare, d. h. unbeherrschbare Stoffe und sonstige Naturerscheinungen bezeichnet.
de.wikipedia.org Nach Erörterung aller Imponderabilien und der Erkenntnis, dass man sich vielleicht doch nicht so gut kennt, wie man glaubte, ist es trotzdem so weit: Das erste Ultraschallbild löst Euphorie aus.
de.wikipedia.org Da Imponderabilien nicht beherrschbar sind, kann an ihnen, auch wenn sie körperliche Gegenstände sind, so lange kein Eigentum bestehen als sie noch unbeherrschbar sind.
de.wikipedia.org Danach lebte der Begriff der Imponderabilien nur außerhalb der Naturwissenschaft in seinem heutigen, übertragenen Sinn weiter.
de.wikipedia.org Imponderabilien (– unwägbar) sind unwägbare Gegebenheiten, also z. B. Befindlichkeiten, Gefühls- und Stimmungsschwankungen oder nicht quantifizierbare Risiken.
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