Konnexität bedeutet hier, dass die Forderung des Schuldners, der sein Zurückbehaltungsrecht ausübt, „aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht,“ stammen muss.
de.wikipedia.org 2 StPO, die mit der Tat des Täters im Zusammenhang steht, aufzuklären oder zu verhindern (Konnexität).
de.wikipedia.org Daneben kennt auch das formelle Recht den Begriff der Konnexität.
de.wikipedia.org Im Spätmittelalter hing die Aufrechenbarkeit von der Konnexität (Herkunft aus dem selben Rechtsverhältnis), später auch von der gegenseitigen Fälligkeit und Beweisbarkeit ab.
de.wikipedia.org Ein wichtiger Unterschied zum Zivilrecht, was die Voraussetzungen für das Zurückbehaltungsrecht betrifft, ist, dass keine Konnexität, also ein Zusammenhang zwischen der Sache und der Forderung erforderlich ist.
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