Der Zeugenbeweis ist die häufigste und zugleich fehleranfälligste Form der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren.
de.wikipedia.org Gegenstand des Zeugenbeweises ist grundsätzlich die Erklärung eines Zeugen über eigene (körper-)sinnliche Wahrnehmungen (z. B. visuell, akustisch, taktil, kinästhetisch, olfaktorisch, gustatorisch).
de.wikipedia.org Es umfasst etwa die zulässigen Beweismittel, die Beweislast und besonders die Einzelheiten des Zeugenbeweises und des Sachverständigenbeweises.
de.wikipedia.org Den Beweis für die Tatbegehung des Angeklagten hatte das Gericht zu erbringen, was durch Geständnis (Urgicht) oder – sofern nicht vorliegend – mittels Zeugenbeweises geschah.
de.wikipedia.org Hier kommen alle auch aus anderen Verfahrensordnungen bekannten Beweismittel, wie der Zeugenbeweis, der Beweis durch Sachverständigengutachten, gerichtlichen Augenschein oder Urkunden in Betracht.
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