Sie werden vom Ablader, Absender, Befrachter, Exporteur oder Verkäufer ausgestellt und zusammen mit der Ware dem Frachtführer übergeben.
de.wikipedia.org Der Ablader teilt dem Verfrachter vor Beginn der Verladung mit, welche Angaben hinsichtlich Maß, Gewicht, Anzahl, Art der Güter und Merkzeichen ins Konnossement aufgenommen werden sollen.
de.wikipedia.org Ein Bordkonnossement ist in der Regel bei Akkreditivgeschäften erforderlich, weil erst durch das Bordkonnossement der Ablader die tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verloren hat.
de.wikipedia.org Beteiligte im Frachtgeschäft sind der Verkäufer (oder Ablader, Absender, Befrachter, Exporteur), der Frachtführer (Verfrachter) und der Käufer (Empfänger, Importeur).
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