Sofern das öffentliche Interesse am Streitgegenstand eine umfassende Sachaufklärung gebietet, etwa in Ehe-, Kindschafts- und Betreuungssachen, tritt an die Stelle des Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatzes der Amtsermittlungsgrundsatz.
de.wikipedia.org In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Familiensachen, Grundbuchsachen, Hinterlegungssachen, Nachlasssachen, Ordnungswidrigkeitssachen, Strafsachen, Betreuungssachen, Wohnungseigentumssachen, Zivilsachen, Zwangsvollstreckungssachen.
de.wikipedia.org Es ist darüber hinaus für die Aufgaben der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle, die Zwangsvollstreckungssachen in das bewegliche Vermögen, Betreuungssachen, Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen des gesamten Amtsgerichtsbezirks zuständig.
de.wikipedia.org Das Gericht ist zuständig für Betreuungssachen, Grundbuchsachen, Kirchenaustritte, Nachlasssachen, erstinstanzliche Zivilsachen sowie Strafsachen erster Instanz, soweit diese vor dem Einzel- bzw. Jugendrichter angeklagt werden.
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