Im Arbeitsrecht gehören zur Schlechtleistung auch die Fälle abweichender Arbeitsintensität (Prokrastination, Bummelstreik, Langsamarbeit, passive Resistenz).
de.wikipedia.org Protestiert hingegen ein Sportler z. B. gegen Trainingsbedingungen und läuft bewusst sehr langsam, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, nennt man dies „Streik“, „Bummelstreik“ oder „Arbeitsverweigerung“.
de.wikipedia.org Unzulässig sind auch streikähnliche Maßnahmen wie der Bummelstreik () oder der Dienst nach Vorschrift, der durch übertriebene Einhaltung von Vorschriften einer Arbeitsverweigerung nahe kommt.
de.wikipedia.org Der Bummelstreik ist eine „absichtlich herbeigeführte Leistungsminderung durch übertrieben bedächtiges, bewusst langsames und umständliches, schleppendes, schwerfällig trödelndes, lustloses Arbeiten …“.
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