Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte (insbesondere Patente, Lizenzen, Gebrauchsmuster, Gebrauchsmuster, Marken oder Filmverwertung) dürfen zunächst nur durch ihren Urheber ausschließlich genutzt werden.
de.wikipedia.org Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen.
de.wikipedia.org Weiterhin zählen hierzu auch Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster als auch Markenrechte und andere Immaterialgüterrechte, die der Benutzung der Kaufsache durch den Käufer entgegenstehen.
de.wikipedia.org Um Immaterialgüterrechte kommerziell zu verwerten, können daran einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber eingeräumt werden (Lizenz).
de.wikipedia.org Wer Immaterialgüterrechte geltend macht (Schutzrechtsberühmung), obwohl das Gut in Wahrheit gemeinfrei ist, kann Gegenansprüche des zu Unrecht in Anspruch Genommenen auslösen.
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