Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Statut“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Sta·tu̱t <-(e)s, -en> meist Pl

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Statuten des Vereins schlossen die Aufnahme von Juden aus, so dass die jüdischen Mitbürger auch bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benachteiligt wurden.
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Dieses 700 Jahre alte Statut legt fest, dass „niemand seines Nachbarn Eigentum an sich nehmen darf, ohne Erlaubnis des Gerichts“.
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Die ersten Statuten gab sich der Ort 1373.
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Der Verein wird nach außen durch den Geschäftsführer vertreten und im Verhinderungsfall durch den Präsidenten (Art 14 Vereins-Statuten).
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Die Rechnungsprüfer werden gemäß § 13 der Statuten von der Generalversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
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Es existiert kein Gründungsprotokoll mehr, doch die ersten Statuten weisen dieses Datum auf.
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An der Formulierung der Statuten hatten sich auch Mitglieder der Arbeitervereine beteiligt.
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1980 erfolgte eine erneute Aktualisierung der Statuten und die Vereinigung nimmt die jetzige Bezeichnung an.
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Dem Verein können gemäss Statuten Einzelpersonen und Kollektivmitglieder beitreten.
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Auch die Statuten der Partei werden hier verabschiedet.
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"Statut" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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