Die Beratungsstelle für Betroffene von Verkehrsunfällen richtet sich an alle Unfallbeteiligten und hat als Ziel, zu verhindern, dass durch einen Verkehrsunfall persönliche, berufliche und finanzielle Nachteile entstehen.
de.wikipedia.org In Ausnahmefällen werden Verkehrssicherungsposten hinzugezogen und Verständigungen aller Art (Verkehrswarnfunk, Verständigung von Angehörigen, Verständigung des jeweiligen Konsulats bei schwerstverletzten oder getöteten ausländischen Unfallbeteiligten) sowie technische Hilfeleistung vorgenommen.
de.wikipedia.org Aus dieser Tatbestandsalternative folgt die Pflicht des Unfallbeteiligten, nach einem Unfall am Unfallort zu verbleiben und solche Feststellungen zu dulden, die zur Sicherung der Ansprüche des Geschädigten notwendig sind.
de.wikipedia.org Wer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Unfallort war, kann hingegen kein Unfallbeteiligter sein.
de.wikipedia.org Entfernt sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle nach Ablauf der Wartefrist, so sind seine Verpflichtungen, Maßnahmen zur Schadenregulierung zu treffen, hiermit nicht beendet.
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