Правописание немецкого языка

Значения „Grundgerät“ в Правописание немецкого языка

das Grụnd·ge·rüst

das Grụnd·ge·halt <-(e)s, Grundgehälter>

das Grụnd·ge·setz <-es> мн. отсут. ПОЛИТ.

■ -änderung, -buch
Das Grundgesetz (GG) ist die geltende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, nämlich deren rechtliche und politische Grundordnung, die über allen anderen Rechtsnormen steht. Das Grundgesetz ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Zuvor ist es vom Parlamentarischen Rat auf der Basis von Grundsätzen eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats ausgearbeitet worden. Dazu waren Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen, und zwar im Hinblick nicht nur auf das Scheitern der Weimaer Republik (1918/19 bis 1933), sondern besonders auch vor dem Hintergrund des sich anschließenden Unrechtssystems des Hitlerfaschismus (Nationalsozialismus). Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates werden häufig als die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet.
Die Bundesrepublik hat als Republik einen Bundespräsidenten, der an der Spitze des Staates steht. Sie ist eine Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht: Das Volk wählt seine Vertreter (Repräsentanten) in freien, gleichen und geheimen Wahlen, was man repräsentative Demokratie nennt. Außerdem ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat, in dem die einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Als föderativer Staat besteht die Bundesrepublik aus Bundesländern mit eigenen Verfassungen und Zuständigkeiten, wie z.B. im Bildungsbereich. Schließlich wird die Bundesrepublik als Rechtsstaat bestimmt, da die Gewalt des Staates in die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) aufgeteilt ist, die sich gegenseitig kontrollieren.
Dazu gibt es im Grundgesetz genauere Ausführungen; die einzelnen Bestimmungen werden in „Artikeln“ zusammengefasst. Nach einer „Eingangsformel“ und der „Präambel“ werden zunächst die „Grundrechte“ aufgeführt. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Anschließend werden die Grundrechte genauer erläutert, wie z.B. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit des Glaubens. Die weiteren Teile beinhalten Ausführungen zur Rolle der Gesetzgebung und Rechtsprechung, zur Rolle der Parteien, zu staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, zum Verhältnis des Bundes und der Länder, zu den staatlichen Organen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, zur Rolle des Bundespräsidenten u.a.m.

grụnd·ge·sche̱i̱t ПРИЛ.

das Ẹnd·ge·rät ОБРАБ. ДАНН.

das Bạnd·ge·rät

das Hạnd·ge·rät

grụnd·gü̱·tig ПРИЛ.

der Grụnd·ge·dan·ke

das Du·a̱l·band·ge·rät ТЕЛЕКОМ.

das To̱n·band·ge·rät

die Grụ̈n·der·ge·ne·ra·ti·on

der Grụnd·ak·kord МУЗ.

die/der Grụnd·gü̱·ti·ge <-n, -n>

grụnd·ge·setz·lich НАРЕЧ.

die Ge·ron·to·kra·ti̱e̱ <->

(греч.)

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