lībertās <ātis> f (liber²)
1.
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bürgerliche Freiheit des röm. Bürgers, wozu das Stimmrecht in den Komitien u. die Teilnahme am Laiengericht gehörten
2.
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„Freiheit“ eines Staates = Unabhängigkeit von der Macht anderer Staaten, Staatssouveränität; „Freiheit“ des Bürgers = seine bürgerl. Freiheitsrechte: Stimmrecht bei Versammlungen u. beim Laiengericht. – In den Forderungen der französischen Revolution 1789: als „liberté“ bis heute demokratisches Merkmal. Aber für die Römer noch kein Begriff für die „Willensfreiheit“ der Philosophen.